Gemeindeschwester 2.0

Unser Ergänzungsantrag betrifft das Thema "Senioren unterstützen und stärken" und wurde in der Dezember-Sitzung 2020 gestellt und zur weiteren Beratung in den Ausschuss verwiesen.

 

Unser Antrag bezieht sich auf einen ähnlich formulierten Antrag der SPD, der sich jedoch inhaltlich auf ein Modell aus Rheinland Pfalz bezog. Wir hingegen haben besser recherchiert und beziehen uns auf ein Förderprogramm des Landes Hessen.  

Unser Antrag vom Dezember 2020:

 

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, die Teilnahme an der hessischen Förderausschreibung „Gemeindeschwester 2.0“ zu prüfen und hierzu in einer der nächsten Sitzungen des AJSSSK zu berichten.

Begründung:

 

Die Hessische Landesregierung möchte Menschen, die Hilfe brauchen, aber selbst keinen Weg finden, diese Hilfe zu organisieren, mit einem Beratungsangebot von Gemeindeschwestern unterstützen. Ziel ist, diese Menschen in ihrer jeweiligen persönlichen Lebenssituation zu stärken und zu stabilisieren, eine Vereinsamung im Alter zu vermeiden und für eine möglichst langwährende Selbstständigkeit zu sorgen. Dabei geht es auch darum, den Eintritt von Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu vermeiden. Für den Einsatz von Gemeindeschwestern 2.0 stehen im Haushaltsplan des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2020-2024 im Rahmen des Förderproduktes „Medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum“ Haushaltsmittel insgesamt in Höhe von 7.500.000 Euro zur Verfügung.

 

Die Frist für eine Förderung in 2021 ist möglicherweise schon abgelaufen, was noch zu verifizieren wäre, jedoch sollten zumindest für die Jahre 2022 bis 2024 noch Förderanträge gestellt werden.