Gewerbesteuern und Grundsteuer
11.10.2012
Bund der Steuerzahler in Hessen e.V. fordert: " Keine weiteren Steuererhöhungen in den Kommunen!
"Die immer wieder vernehmbare Aufforderung verschiedener Politiker, die kommunalen Steuern zu erhöhen oder neue Steuern einzuführen, bewertet der Bund der Steuerzahler Hessen als falschen Weg zur Lösung der Haushaltsprobleme. Vordringliches Ziel einer verantwortungsbewussten und generationsgerechten Kommunalpolitik müsse sein, sich auf die notwendigen Aufgaben zu beschränken. Zudem sei eine konsequente Ausgabendisziplin in allen Aufgabenbereichen erforderlich.
"Wir appellieren an alle kommunalen Entscheidungsträger, nicht erneut an der Steuerschraube zu drehen", so Ulrich Fried, Vorsitzender des BdSt Hessen. Die Auswertung einer Umfrage des
Steuerzahlerbundes habe gezeigt, dass 249 der 426 hessischen Städte und Gemeinden in diesem Jahr ihre Steuern erhöht hätten. Um die Abgabenbelastung für die Bürger und Betriebe nicht noch weiter zu
erhöhen, seien stattdessen mutige Einsparungen unerlässlich.
Der hessische Steuerzahlerbund warnt davor, in den jetzt zu beschließenden Vereinbarungen zwischen den Schutzschirmkommunen und dem Land die notwendigen Haushaltsverbesserungen nur über
Einnahmeerhöhungen zu finanzieren. Wenn bereits in diesem Jahr ein Drittel aller hessischen Städte und Gemeinden den Hebesatz bei der Grundsteuer B erhöht haben, sei das Ende der Fahnenstange
erreicht.
Die BdSt-Zusammenstellung aller Hebesatzveränderungen zeigt, dass beispielsweise im Werra-Meißner-Kreis in diesem Jahr bereits neun der 16 Städte und Gemeinden die Grundsteuer B erhöht haben. Auch im
Hochtaunuskreis (sieben von 13) und im Landkreis Darmstadt-Dieburg (elf von 23) habe man überwiegend auf Steuererhöhungen gesetzt. Der Main-Taunus-Kreis und der Vogelsbergkreis heben sich davon
deutlich ab. Im Main-Taunus-Kreis habe nur eine der zwölf Kommunen die Grundsteuer B erhöht, im Vogelsbergkreis sieben von 22."
Kommentar der Bürgerliste:
Was der Bund der Steuerzahler in Hessen e.V fordert, mag für den größten Teil der Kommunen in Hessen zutreffend sein, für Beselich hingegen stellt sich die Situation als Schlusslicht in
der Steuertabelle anders dar. Siehe nachfolgende Tabelle des Bundes der Steuerzahler.
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Gewerbesteuerhebesaetze_ranking_2015.pdf
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