Keine ungehemmte Ausweitung des Gewerbegebietes in Beselich

Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden Bernd Litzinger zum Thema Gewerbegebietserweiterung anlässlich der Gemeindevertretersitzung am 18.12.15

 

Nachdem die Gewerbeflächen im Investzentrum weitestgehend veräußert wurden,  soll  heute ein Grundsatzbeschluss über die Erweiterung des Gewerbeparks Beselich gefasst werden.

 

Drei  mögliche Entwicklungsbereiche werden Alternativ angedacht, eine Ausdehnung nach Westen, ca. 14 ha, eine Ausdehnung nach Norden, ca. 7 ha mit zusätzlich 3ha Erweiterungsmöglichkeit und eine Ausdehnung nach Osten mit einer Fläche von ca. 12 ha.

 

Für jede dieser Varianten ist ein Abweichungsverfahren vom  Regionalplan Mittelhessen erforderlich, denn Beselich ist ein Grundzentrum und geht  mit jeder dieser Varianten doch weit über die ihm zustehenden Flächenerweiterungen hinaus.

 

Dazu zunächst einige grundsätzliche Überlegungen. Allerorten nimmt die Bodenversiegelung, man könnte auch sagen Landfraß, enorm zu. Laut Bundesumweltamt für Bodenschutz verschwinden täglich 74 Hektar unter Straßen, Häusern, Schulen, Gewerbehallen, Sport- oder Parkplätzen. Das entspricht 104 Fußballfeldern täglich! Dabei hat die Bundesregierung in ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie festgehalten, dass bis 2020 das Ziel von 30 Hektar erreicht sein soll. Angesichts der des rasanten Flächenverbrauchs wird sich diese Zielsetzung keinesfalls umsetzen lassen.

 

Aber selbst 30 Hektar, wenn sie denn erreicht würden, wären nicht nachhaltig, denn die verbauten Flächen addieren sich. Was einmal versiegelt ist, bleibt für immer verloren. Bereits heute bedecken Siedlungen und Straßen hierzulande ein Gebiet so groß wie Schleswig-Holstein, dass Saarland, Thüringen, Berlin, Hamburg und Bremen zusammen. Etwa die Hälfte dieser Fläche ist komplett von Beton, Asphalt und Stein bedeckt. Da dringt kein Tropfen Wasser mehr in die Erde ein. Ein dreidimensionales Medium geht mit all seinen Funktionen verloren.

 

Nun sind wir nicht der Auffassung, dass Bodenversiegelung völlig vermeidbar wäre oder vermieden werden sollte. Allerdings sind wir von der Bürgerliste der Meinung, einem hemmungslosen Landverbrauch nicht noch Vorschub leisten zu dürfen. Das Regierungspräsidium stellt beispielsweise zu Recht Pläne auf, um die Möglichkeiten auf alle Kommunen gerecht zu verteilen.

 

Wenn es Abweichungen gab, haben andere vergleichbare Kommunen vom Regierungspräsidium, nur deutlich unter 10 ha genehmigt bekommen. Für uns stellt sich hier, im Hinblick auf einen sparsamen Flächenverbrauch, im Hinblick auf eine nachhaltige  Gemeindeentwicklung  und im Hinblick auf eine Zumutbarkeit für die Bewohner dieses doch ländlichen Raumes die Frage, ob die hier vorgeschlagenen Ausdehnungen nicht schon im Ansatz überdimensioniert sind.

 

Beselich hat bereits große Gewerbeflächen,  Beselich hat Vorbelastungen durch die vorhandenen Abfallentsorgungsanlagen und Beselich hat gegebenenfalls durch einen noch zu konkretisierenden Städtebaulichen Vertrag weitere  Ansiedlungen  von Betrieben aus dem Bereich der Abfallwirtschaft durch den Kreis  zu erwarten.

 

Darum können wir diesem Grundsatzbeschluss für vergleichende Gebietsuntersuchungen in der uns hier vorgelegten Größenordnung nicht zustimmen, es sei denn, die Gemeindevertretung legt eine eindeutige Höchstgrenze fest.