2015 - Beselich steht mit 275% Gwerbesteuer hessenweit an unterster Stelle. Selbst nach einer Anhebung auf 285% ab dem Jahr 2016 wird keine hessische Gemeinde einen geringeren Gewerbesteuersatz haben.
Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden Bernd Litzinger zur geplanten Gewerbesteuererhöhung anlässlich der Gemeindevertretersitzung vom 18.12.15.
Zunächst möchte ich, wie bereits schon im HFA-Ausschuss nochmals deutlich machen, wo wir im hessenweiten Ranking momentan stehen. Beselich liegt mit 275% Gewerbesteuer konkurrenzlos an letzter Stelle aller Kommunen in Hessen. Selbst das reichere Eschborn liegt mit 280% noch höher als Beselich. Vor zwei Jahren hatten wir die Gewerbesteuer bereits um 275 % erhöht, um nicht ganz den Anschluss im Ranking der Kommunen zu verlieren.
Wenn wir nun die Gewerbesteuer laut Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes lediglich um 10% auf 285% erhöhen, werden wir wieder völlig konkurrenzlos die niedrigste Gewerbesteuer in ganz Hessen haben, da Eschborn seine Gewerbesteuer auf 300% erhöhen wird. Wer nun behauptet, dieses Alleinstellungsmerkmal sei für Beselich unbedingt notwendig, um seine Gewerbeflächen vermarkten zu können, kann ich nur entgegnen, dass dies keinesfalls nachvollziehbar ist, denn ob Firmen an Gewerbeflächen interessiert sind, hängt, - und da wird mir wohl jeder zustimmen müssen -, auch von den Grundstückspreisen und einer günstigen Verkehrsanbindung ab. Ich wage also zu behaupten, dass wir nach einer Erhöhung der Hebesätze nicht mehr oder weniger Gewerbeflächen verkaufen als zuvor.
Es besteht also unseres Erachtens überhaupt keine Notwendigkeit, für Beselich ein Alleinstellungsmerkmal herzustellen. Selbst wenn wir unsere Gewerbesteuer auf 300% erhöhen, würden uns bezogen auf dieses Kriterium lediglich 4 Kommunen in Hessen künftig Konkurrenz machen. Da diese Kommunen jedoch weit entfernt sind, ist unseres Erachtens dieser Aspekt völlig vernachlässigbar.
Im Finanzausgleichgesetz wird ein Nivellierungshebesatz von 310% empfohlen, den Beselich momentan um 35% unterschreitet. Den hessenweiten Durchschnitt unterschreiten wir sogar um 59%. Die Kommunalaufsicht hat die Gemeinde Beselich daher wiederholt aufgefordert, die Gewerbesteuer auf den empfohlenen Mindestsatz anzuheben, zumal die Schlüsselzuweisungen sich an diesem Wert von 310% orientieren. Der Gemeinde Beselich wird also ein höheres Realsteueraufkommen unterstellt, als ihr in Wirklichkeit zufließt. Wie wir aus der Vorlage des Gemeindevorstandes entnehmen können, liegt der Einkommensverzicht bei über 100.000 €. Es kommt erschwerend hinzu, dass der Nivellierungshebesatz in Höhe von 310% derzeit zur Diskussion steht und einen Erhöhung erwartet werden muss. Lehnen wir weitere Anpassungen ab, hat dies einen noch größeren Einnahmenverzicht zur Folge.
Was mich bei der Diskussionen rund um die Steuern wirklich überrascht, ist die Tatsache, dass eine Anhebung der Grundsteuer A und B, die ja alle Bürger betrifft, ohne lange Überlegungen und ziemlich unproblematisch durchgewinkt wurde. Dabei liegen wir in diesem Bereich bereits 20% über dem empfohlenen Wert. M. E. ist hier die Balance zwischen der Belastung der Bürger und der Belastung der Unternehmen nicht mehr im Gleichgewicht.
Interessant ist auch die Tatsache, dass in der Vorlage des Gemeindevorstandes ein Zusammenhang zwischen Gewerbesteuererhöhung und Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren hergestellt wurde. Demnach müsste logischerweise die Erhöhung der Wasser- und Kanalgebühren umso geringer ausfallen, je höher die Gewerbesteuer festgelegt wird. Das dem nicht so sein darf, wissen wir, denn die Beiträge im Bereich Wasser und Abwasser müssen in sich kostendeckend gestaltet sein. Ein Ausgleich durch andere Bereiche soll stattfinden.
Abschließend kann ich Ihnen allen nur deutlich machen, dass die Bürgerliste die geringe Gewerbesteuererhöhung so nicht mittragen kann, weil sie nicht ausreichend ist. Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Aufgaben und damit verbundenen finanziellen Aufwendungen sollte rechtzeitig damit begonnen werden, die Weichen im Sinne höherer Einnahmen zu stellen und damit die Balance zwischen Belastung der Gewerbetreibenden und der übrigen Bürger wieder-herzustellen.
NNP-21.12.15-Beselich erhöht die Abgaben[...]
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WT-19.12.15-Beselich erhöht Abgaben.pdf
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Gewerbesteuerhebesaetze_ranking_2015.pdf
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