Antrag der Bürgerliste bzgl. Korruptionserlass
Antrag für Gemeindevertretrsitzung am 23.04.12
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass der am 01.01.2009 in Kraft getretene Korruptionserlass des Landes Hessen auf kommunaler Ebene Anwendung findet. Zu diesem Zweck sollen verbindliche Richtlinien durch die Gemeindevertretung beschlossen werden, die u.a. die Benennung eines unabhängigen Korruptionsbeauftragten sowie eine zentrale Auftragsdatei beinhalten.
Begründung:
Die Kommunen und die kommunalen Aufsichtsbehörden sind gehalten, Korruption im kommunalen Bereich durch Einsatz aller zumutbaren Mittel zu vermeiden und zu bekämpfen. Die im Erlass vom 15. Dezember 2008 festgehaltenen Empfehlungen sollen daher von allen Kommunen und Kommunalverbänden einheitlich befolgt werden.
Hier kann insbesondere und beispielhaft das Vergabeverfahren benannt werden, bei dem Ausschreibung und Submission in getrennten Zuständigkeiten geregelt sein sollte, für das es bislang in der hiesigen Gemeindeverwaltung aber keine entsprechende Dienstanweisung gibt. So sollte auch die Umsetzung des 4-Augen-Prinzips in verschiedenen Bereichen der Verwaltung, soweit dies praktikabel ist, überprüft und dokumentiert werden.