Beselicher Heimat - Schupbach -
Viehweide des Klosters in Schupbach
Von Norbert Bandur
Manche Urkunden des Klosters Beselich erlauben neben der Erwähnung eines Vertragsgegenstandes, wie der Verpachtung einer Wiese, auch Einblicke in damit verbundene Begleitumstände. In einer Urkunde vom 1. Mai 1581 verleihen Priorin und Konvent des Klosters Beselich Joist Axen von Schupbach und dessen Frau Cryssem um der treuen Dienste willen, die er ihnen als Kellner tat und noch tut, auf 15 Jahre ihre Wiese unter dem Dorf Schupbach unter der Hofwiese gegen 3 Gulden Limburger Währung. Doch haben sie sich (die Beselicher Nonnen) die Weiden um die Wiese und den Martinsbirnbaum vorbehalten. Der Lehnmann soll daraus nur 6 Bürden Weiden entnehmen dürfen, um die Wiese zu umzäunen. Er soll drei Weidenköpfe jährlich stehen lassen, um Setzweiden darauf zu ziehen.
Außer der Zahlung eines Pachtzinses hatte Joist Axen also noch weitere Verpflichtungen zu erfüllen. Von den Weiden, welche um die Wiese standen, durfte er nur 6 Bürden entnehmen um die Einzäunung (Flechtzaun) instand zu halten. Es handelte sich bei der Wiese demzufolge um eine Viehweide. Bis auf drei Weidenköpfe, die dazu dienten Setzweiden zu ziehen und die 6 Bürden zur Einzäunung, standen die anderen Weidenruten dem Kloster selbst zur Nutzung zur Verfügung.
Da das Kloster auch Landwirtschaft betrieb, könnten diese ebenfalls zu Zwecken der Einzäunung oder zur Herstellung von Korbwaren verwendet worden sein. Aber auch eine Einfassung von Hochbeeten im Klostergarten wäre denkbar gewesen. Zudem erkennen wir, dass auf der Wiese noch ein größerer Birnbaum stand auf dessen Erträge die Nonnen ebenfalls nicht verzichten wollten. Die Weidenköpfe die zum Ziehen von Setzweiden dienten, zeigen zudem, dass die Beselicher Nonnen eine nachhaltige Produktion von Weidenruten anstrebten.
Quelle: Quellen zur Geschichte der Klöster und Stifte im Gebiet der mittleren Lahn, Band III, W. H. Struck, Wiesbaden, 1961